AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der WeGi GmbH
Präambel:
Die WeGi GmbH, vertr.d.d. Geschäftsführer Tim Wendhack und Kevin Giesübel, Am alten Sportplatz 6, 97261 Güntersleben, nachfolgend „WeGi“ genannt, bietet den Kunden die Miete des Tools „Mainwebsolutions DSGVO Cookie-Banner“ sowie bei Bedarf die einmalige Einrichtung des Tools beim Kunden an.
A. Allgemeine Bedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand, Geltungsbereich, Änderung
1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen WeGi und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, WeGi hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
2. Verträge werden nur mit Kunden, die Unternehmer im Sinne des BGB sind, geschlossen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. WeGi ist berechtigt, jederzeit einen geeigneten Nachweis für die Unternehmereigenschaft des Kunden zu verlangen. Wenn der Unternehmer eine natürliche Person ist, muss diese volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein.
3. Gegenstand des Vertrages ist die für die Dauer des bestehenden Vertrages entgeltliche Überlassung des Tools „Mainwebsolutions DSGVO Cookie-Banner“ sowie ggfs. die einmalige technische Einrichtung des Tools auf der Webseite des Kunden. Ebenfalls ist die erforderliche Wartung des Tools von dem Vertrag erfasst. Die Wartung umfasst die Beseitigung von Fehlern an dem Tool sowie die Aktualisierung und/oder Erweiterung im vertragsgemäßen Umfang.
4. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.
5. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 2 Änderungen der AGB
WeGi behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. WeGi wird diesbezüglich spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Kunden davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist WeGi berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
§ 3 Vertragsschluss
1. Bei dem von WeGi auf ihrer Webseite bereitgehaltenen Angeboten handelt es sich um bindende Angebote zum Abschluss eines Vertrages. Ein wirksamer Vertrag kommt zwischen den Parteien zustande, wenn der Kunde am Ende des Bestellvorgangs auf „zahlungspflichtig bestellen“ klickt,
2. Der Kunde verpflichtet sich, WeGi alle Änderungen der bei Vertragsschluss angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
1. Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Die Laufzeit beginnt mit Vertragsschluss und verlängert sich jeweils automatisch um die gleiche Vertragslaufzeit, wenn der Vertrag nicht von einer der beiden Parteien in Textform mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
2. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist WeGi insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder wiederholt gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.
3. Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde nicht mehr berechtigt das Tool weiter zu nutzen. Er hat dieses zu deinstallieren und/oder WeGi den Zugang zur Deinstallierung zu gewähren.
§ 5 Vergütung
1. Der Kunde zahlt für die Überlassung des Tools eine monatliche Lizenzgebühr in der vertraglich vereinbarten Höhe. Wird das Tool nicht für einen vollen Kalendermonat überlassen, berechnet sich die Lizenz zeitanteilig.
2. Die Lizenzgebühr ist monatlich im Voraus zu bezahlen.
3. Wird die technische Einrichtung des Tools ebenfalls beauftragt, wird hierfür eine einmalige Pauschalzahlung in der vertraglich vereinbarten Höhe fällig.
4. Alle Entgelte verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. WeGi kann die Lizenz nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 3 BGB) durch Mitteilung an den Kunden mit Zugang spätestens sechs Wochen vor Ablauf eines Vertragsjahres mit Wirkung für die folgenden Vertragsjahre anpassen.
§ 6 Rechteeinräumung/Nutzungssperre
1. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche Nutzungsrecht an diesem Tool im vertragsgemäßen Umfang.
2. Der Kunde ist für die Laufzeit des Vertrages nicht berechtigt, das Tool zur Nutzung auf einer weiteren Webseite zu vervielfältigen oder anderweitig vertragswidrig zu vervielfältigen.
3. Der Einsatz des Tools ist nur für den vertragsgemäßen Zweck zulässig. Der Einsatz der des Tools ist dabei nur auf der Webseite zulässig, für die der Vertrag über das Tool geschlossen wurde.
4. Der Kunde darf das Tool keinesfalls unberechtigt an Dritte veräußern, verschenken, verleihen, verleasen und/oder weitervermieten.
5. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, vorhandene Schutzmechanismen des Programms gegen eine unberechtigte Nutzung zu entfernen oder zu umgehen, es sei denn dies ist erforderlich, um die störungsfreie Programmnutzung zu erreichen.
§ 7 Schutzrechtsverletzungen
1. Der Kunde wird WeGi unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren.
2. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf der WeGi – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung
(a) nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung von dessen Interessen gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder
(b) für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
§ 8 Gewährleistung
1. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Funktionalität des Tools richtet sich zunächst nach der Beschreibung auf der Webseite www.cookie-banner-dsgvo.de und den ergänzend hierzu getroffenen schriftlichen Vereinbarungen.
2. WeGi wird das Tool in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie Veränderungen der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
3. Nicht im Vertragsumfang enthalten ist die Beseitigung von Störungen oder Schäden aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder sonstiger äußerer Einwirkungen, die nicht von WeGi zu vertreten sind.
4. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
5. Der Kunde wird WeGi bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
§ 9 Haftung
1. WeGi haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. WeGi schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob WeGi ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass das Tool (Software) technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann.
3. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss; maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 6 Monatsmieten pro Schadensfall und insgesamt auf 12 Jahresmieten aus dem Vertragsverhältnis.
4. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der WeGi insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
5. Der Kunde ist verpflichtet die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten.
6. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von WeGi.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
B. Besondere Bedingungen
Der Kunde kann gegen zusätzlich auch getrennt zu beauftragende Zusatzleistungen buchen, wie z.B. Installationsdienstleistungen.
§ 1 Pflichten des Kunden
Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Angebot von WeGi sowie dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist auf jeden Fall zur aktiven Mitarbeitet verpflichtet.
§ 2 Pflichten von WeGi
Die Pflichten von WeGi ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Angebot sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. WeGi schuldet nicht den von Kunden erhofften oder angestrebten Erfolg der beauftragten Leistungen.
Stand: 10.01.20